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Letzte Aktualisierung: 19.07.02 Prof. Dr. Volker GerhardtProf. Dr. Volker Gerhardt ist Geschäftsführender Direktor am Lehrstuhl für Praktische Philosophie, Rechts- und Sozialphilosophie an der Humboldt-Universität Berlin Lebenslauf Volker Gerhardt absolvierte ein Studium der Philosophie, Psychologie und Rechtswissenschaft in Frankfurt und Münster. 1974 erfolgte die Promotion zum Dr. phil. an der Universität Münster. Sein Thema war "Vernunft und Interesse", der Doktorvater war Friedrich Kaulbach Zehn Jahre später erfolgte 1984 die Habilitation an der Universität Münster mit dem Thema "Vom Willen zur Macht" bei Gerold Prauss Ab 1975 war Gerhardt wissenschaftlicher Assistent an der Universität Münster und ab 1985 dort Professor für Philosophie. In den Jahren 1986/87 hatte er eine Gastprofessur an der Universität Zürich, 1988 wurde er Professor für Philosophie an der Deutschen Sporthochschule Köln 1992 erfolgte die Gründungsprofessur für Praktische Philosophie in Halle sowie im selben Jahr eine Professur an der Humboldt-Universität zu Berlin Seit 1998 ist Prof. Dr. Volker Gerhardt im Vorsitz der Bioethik-Kommission der DFG sowie Mitglied der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (BBAW) Seit 2000 ist er erneut Geschäftsführender Direktor des Instituts für Philosophie der HU sowie im Vorsitz der Nietzsche-Kommission der BBAW Publikation (Auswahl)
Seine Forschungsinteressen liegen bei den Grundlegungsproblemen der Praktischen Philosophie mit besonderer Beachtung der Beziehungen zur Biologie und Anthropologie, auf Bioethik, Beziehungen zwischen Natur, Gesellschaft und menschlichem Bewusstsein, sowie der konstitutiven Rolle der Individualität. Des weiteren auf Staatstheorie und Probleme der internationalen Friedensordnung. Historische Schwerpunkte der eigenen Arbeit liegen bei Platon, Kant und Nietzsche, der Deutschen Ausgabe der Werke Eric Weils und der Mitarbeit am Nachlass Ernst Cassirer Quelle: Homepage der Humboldt Universität Berlin Antworten auf bioethische Fragen Der Rechts- und Sozialphilosoph, Jahrgang 1944, repräsentiert laut Mitteilung des Kanzleramtes über das Treffen des "Kerns" des Rates mit Bundeskanzler Schröder am 8. März 2000 im Nationalen Ethikrat die Philosophische Ethik. So ist es der Pressemitteilung zu entnehmen. Zu Volker Gerhardt gab es ein sehr aufschlußreiches Interview in der Welt vom 05.07.01, sowie einen von ihm verfassten Artikel im Tagesspiegel vom 01.06.01. Nach Auswertung dieser beiden Artikel gehört er zu den Fortschrittsgläubigen im Ethikrat. Welche Auffassungen Volker Gerhardt als Philosoph in bioethischen Fragen konkret vertritt, machen nachfolgende Stellungnahmen aus den oben angegebenen Quellen deutlich: So genügt für ihn bei der Entscheidung über den Beginn des menschlichen Lebens die zur Gretchenfrage der Bioethik wird, keine wissenschaftliche Antwort. Sie müsse mit intuitiven Überzeugungen in Einklang stehen. Aus unserer kulturellen Tradition ergebe sich die klare Aussage, das menschliche Leben beginnt mit der Geburt. Von da an würden wir den Menschen begrüßen und feiern und begreifen ihn als Person. Erst von da an stehe er unter dem uneingeschränkten Schutz des Menschenrechts. Bezüglich einer konkreten Nachfrage nach dem Zeitpunkt der Menschwerdung wird er deutlicher: Nach dem Akt der Zeugung sei der entscheidende Vorgang die Nidation worin die Akzeptanz der befruchteten Eizelle durch den mütterlichen Organismus liege. Von diesem Augenblick an dürfe es kein Experiment mit der befruchteten Eizelle mehr geben. Der Schutz des ungeborenen Lebens sei in erster Linie Mutterschutz und erst in zweiter Linie Schutz des Embryos vor der Verzweiflung, Willkür oder Unvernunft der Mutter. Befragt nach einem begrenzten Bestimmungsrecht der Mutter über den Embryo, die für ihn für die Akzeptanz des Embryos so wichtig ist, Der Elternwille ist natürlich ausschlaggebend. Das entspreche auch der philosophisch und intuitiv überzeugendsten Position in diesem Zusammenhang, nämlich der von Immanuel Kant. Kant fragt im Kontext seines Eherechts, wie wir die Freiheit eines Neugeborenen erklären können. Die Freiheit sei für ihn das entscheidende Kriterium der Personalität. Aber Kant sei überzeugt, dass wir sie nicht aus einem bloß biologischen Vorgang herleiten können. "Gleichwohl könne man einen "praktischen Grund" angeben: den Akt der Zeugung, also die Handlung zweier freier Wesen. Nur darauf kann die Freiheit gegründet werden, die wir dann, mit Kant, die "angeborene Freiheit" nennen.", erklärt Gerhardt. Die Auffassung vom Beginn des Lebens mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle teilt der Philosoph nicht. "Eben dann verlegte man den Beginn des menschlichen Lebens in einen rein biologischen Vorgang - während er bei Kant an den Willen und das Tun selbstständiger Menschen gebunden ist. Wenn im Labor die Befruchtung als chemischer Vorgang in Gang gesetzt wird, kann man darauf die Theorie Kants nicht übertragen und auch nicht sagen, hier entstehe, noch vor der Akzeptanz durch den mütterlichen Organismus, ein Mensch mit voller Personalität." sagt er im Interview mit der Welt vom 05.07.01 In diesem Kontext auf die PID angesprochen, glaubt er, wer sich aus schwer wiegenden Gründen einem so mühseligen Verfahren wie der In-vitro-Fertilisation unterziehe, solle die Möglichkeit haben, die Eizelle vor der Implantation prüfen zu lassen. Wir müssten nicht befürchten, dass dies zur Selektion großen Stils oder zu Designer-Babys führt. Bei der PID gehe es um den Wunsch nach einem Kind, das eine bestimmte erbliche Krankheit, die man niemandem wünscht, nicht bekommt. Dabei schließt er nicht aus, dass mit Verfahren wie der PID Dinge in Gang gesetzt werden, mit denen heute noch niemand rechnet. Trotzdem geht er davon aus, dass es rechtlich und technisch möglich ist, den Missbrauch zu verhindern. Im Übrigen würden Spekulationen über eine unendliche gentechnische Perfektibilität des Menschen der wissenschaftlichen Grundlage entbehren. Fraglich sei überdies, wer denn den "neuen Menschen" wirklich möchte. Zum Stichwort Stammzellenforschung hält er es durchaus für vertretbar, dass Embryonen der Therapie Dritter oder einfach nur der Forschung geopfert werden. Als Begründung dafür gibt er an, dass wir durch die Forschung an Embryonen Erkenntnisse gewinnen könnten, die weit reichende therapeutische Perspektiven versprechen. Bedenken hat er dabei keine. "Weil wir jene Zellen nicht bereits wie eine selbstständige Person ansehen müssen, entfällt ein Großteil der heute vorgebrachten ethischen Bedenken. Dennoch muss diese Forschung unter strenger öffentlicher Kontrolle stehen." Dabei sei auf die Zustimmung der Eltern, keine Anbindung der Zelle an die Mutter und nur auf solche Zellverbände, die auf keinen Fall mehr implantiert werden können, zu bestehen. Unter diesen Bedingungen könne und solle man die Forschung einige Jahre lang erlauben. Dann allerdings müsse neu entschieden werden, wie es weitergeht. Man dürfe nicht vergessen, dass wir erst am Anfang stehen und unser Wissen höchst bescheiden sei. Die hitzige Diskussion, die um eine Forschung mit so unsicheren Perspektiven und um die PID, entbrannt ist erklärt sich Gerhardt aus der Diskussion um den Schwangerschaftsabbruch. Dabei scheinen viele Akteure nur aus Gründen der Seelsorge engagiert zu sein. Trotz mancher Übertreibung sei aber kaum zu bestreiten, dass die neuen Möglichkeiten der Biotechnologie zu einer Einflussnahme auf die Lebensprozesse führe, die eines Tages die Menschheit in Bedrängnis bringen könnte. Folglich müssten wir über ein Entgegenwirken der Selbstgefährdung des Menschen nachdenken. Er verstehe die Befürchtungen und nehme sie ernst. "Wenn man aber die Geschichte betrachtet, gerade die der Politik, dann stellt man fest, dass sich der Mensch immer wieder selbst gefährdet hat; seit Jahrtausenden werden Menschen zu Opfern staatlicher Politik. Trotzdem sind wir davon überzeugt, dass wir ohne staatliche Organisationen unsere kulturelle Position nicht sichern können. Genauso verhält es sich mit der neuen Medizin. Nur müssen wir hier erst lernen, den Risiken zu begegnen und dabei unsere Selbstbestimmung zu erhalten." sagt der Philosoph Gerhardt. Zum Thema Menschenwürde noch ein Zitat aus einem von Volker Gerhardt verfaßten Artikel im Tagesspiegel vom 01.06.01: "So gut wie alle Kommentatoren meinen, der Staat könne gentechnische Manipulationen am Menschen nur dann wirksam abwehren, wenn der grundrechtliche Schutz der befruchteten Eizelle bestehen bleibe. Doch das Gegenteil ist wahr: Nur wenn es gelingt, den im Abtreibungsurteil des Verfassungsgerichts unterstellten Schluss von einem biochemischen Vorgang auf die personale Existenz des Menschen als fatales Missverständnis zu erweisen, können wir zu einer klaren grundsätzlichen Garantie von Leben und Würde des Menschen gelangen." Fazit: Mit Volker Gerhardt sitzt im Ethikrat ein Philosoph, bei dessen Ansichten wahrscheinlich nicht nur mir persönlich das Grausen kommt. Er erinnert mich in manchen Ansichten ein wenig an Peter Singer, fehlt nur noch, dass er schwerstgeschädigten Neugeborenen die Menschenwürde abspricht. In Prof. Dr. Volker Gerhardt hat Kanzler Schröder wohl offensichtlich einen willigen Gefährten für seinen derzeitigen Kurs in Sachen Biopolitik gefunden.
Quellen:
Kontaktadresse: Herr
Telefon: 030 / 2093-2831
Gesammelte Texte zu Volker Gerhardt http://www2.rz.hu-berlin.de/phil/andere/prakt/gerhard.htm
"Menschenleben darf nicht verfügbar werden"
Nicht das Gen fragt, warum es existiert - sondern der Mensch
Einzigkeit und Recht und Freiheit
Der Embryo ist kein Diskurspartner
Unheimlicher Vernunftapostel
Biopolitik unter Generalverdacht
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